Regeln für einen IT-Auftrag

Ein IT-Auftrag geht aus einem konkreten Problem hervor. Der Auftraggeber möchte dieses gelöst wissen und beauftragt in Form eines Projekts einen System-Experten mit der Erstellung einer Lösung. Dabei sollten beide Parteien, Auftraggeber und System-Experte bestimmten Regeln folgen, damit das Projekt wunschgemäß ausgeführt werden kann.

Lastenheft (Fachliche Anforderung)

Der Auftraggeber beschreibt seine Wünsche in einem Lastenheft. Ausgehend von den fachlichen Erfordernissen und den Umgebungsbedingungen legt er die gegenwärtige Situation dar, die erwarteten Änderungen und das Ziel dieser Änderungen. Der Auftraggeber sollte sich darüber im Klaren sein, dass der System-Experte in der Regel fachlicher Laie ist, d.h. betriebsspezifische Daten und Prozesse müssen allgemein verständlich ausgedrückt werden. Der Auftraggeber gibt mit dem Lastenheft dem System-Experten alle Informationen, um eine Planung durchführen zu können, die als Resultat ein Pflichtenheft ergibt. Sehen Sie als Auftraggeber die Fachliche Anforderung als eine Art Gebrauchsanleitung der zukünftigen Software an.

Pflichtenheft (Technische Anforderung)

Das Pflichtenheft ist Ausdruck der Planung des System-Experten und legt die Eigenschaften des Endprodukts fest. Das Pflichetenheft wird vom System-Experten erstellt. Voraussetzung hierzu ist ein Lastenheft. Es beschreibt, wie der System-Experte die gestellten Anforderungen lösen will und welche genauen technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen dazu notwendig sind. Das Pflichetenheft ist Grundlage für eine Aufwandsschätzung, die zur Erstellung eines konkreten Angebots nötig ist. Der Auftraggeber sollte nach Fertigstellung des Pflichtenhefts prüfen, ob die beschriebenen Maßnahmen seinen fachlichen Anforderungen entsprechen. Er muss einverstanden sein, ggf. kann hier noch nachreguliert werden.

Testumgebung

Software muss als Endprodukt getestet sein. Individualsoftware ist häufig auf ein bestimmtes System zugeschnitten und muss so realitätsnah wie möglich entwickelt und getestet werden. Die Anforderung an die Testumgebung wird im Pflichtenheft dargestellt. Der Auftraggeber wird dabei ggf. gefordert, entsprechende Testdaten bereitzustellen, bzw. diese äußerst genau zu beschreiben. Ausserdem soll der Auftraggeber die Software testen können, ohne den produktiven Betrieb zu gefährden (dies gilt insbesondere bei Updates).

Technische Beschreibung

Die Zusammenfassung von Lasten- und Pflichtenheft kann als technische Beschreibung dienen. Meist wird das daraus resultierende Dokument noch um weitere wichtige Details ergänzt. Die Technische Beschreibung zeigt, wie sich die entwickelte Software in das System integriert und welche Anpassungen möglich sind.

Installation

Der System-Experte beschreibt genau, welche Schritte nötig sind, die Software auf dem Zielsystem zu installieren. Voraussetzung dafür ist die genaue Kenntnis des Zielsystems. Sind bei Updates vorhandene Daten weiter zu verwenden, wird auch hierzu eine Beschreibung geliefert. Wichtig ist dabei in jedem Fall, dass der Auftraggeber eine Datensicherung in der Form vornimmt, dass er jederzeit den Ausgangszustand wieder herstellen kann.

Versionierung (Versionspflege)

Jede Auslieferung einer Software bekommt eine Versionsnummer und kann über einen Fingerprint verifiziert werden. Für die Erstellung einer VErsionsnummer ist es erforderlich, dass die Software einen (Kurz-)Namen besitzt. Vom System-Experten wird Buch geführt, welche Änderungen sich zwischen einzelnen Versionen und Releases ergeben haben. Es wird dabei nur die Software, die auch an den Auftraggeber ausgeliefert wurde, registriert.

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